Metronis Technologies GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunde" genannt). Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Metronis Technologies GmbH (nachfolgend "Verkäufer"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang / Beschaffenheit

Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Beschaffenheit ergeben sich ausschließlich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungs-/Produktbeschreibung, technischen Spezifikationen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen des Verkäufers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Illustrationen oder Werbeaussagen stellen keine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Vertragsschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Anpassungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die Auftragsbestätigung. Weicht die Annahme des Kunden vom Angebot ab, gilt sie als neuer Antrag.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager (EXW), sofern nicht anders ausgewiesen. Verpackung, Versand, Versicherung, Zoll und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 14 Tagen netto ohne Abzug fällig. Der Verkäufer kann Vorauszahlung oder Lieferung gegen Nachnahme verlangen, wenn begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit bestehen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine pauschale Mahnkostenvergütung an; weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Ansprechpartner bereit. Verzögern sich Leistungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen; dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden. Der Kunde benennt einen fachlich geeigneten Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Lieferung / Gefahrübergang / Annahmeverzug

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich zugesagt. Teillieferungen sind zumutbar und gesondert abrechenbar. Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe an den ersten Frachtführer (Incoterm EXW, sofern nicht anders vereinbart). Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen der Sphäre des Kunden, geht die Gefahr mit Bereitstellungsanzeige über; Lagerkosten und Mehraufwände kann der Verkäufer berechnen.

8. Höhere Gewalt / Störungen

Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (z.B. Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Embargos, behördliche Eingriffe, Energie-/Rohstoffmangel, Streiks, Ausfall von Vorlieferanten) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit. Dauert eine Störung länger als 90 Tage, können beide Parteien hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt / Erweiterung

Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher – auch zukünftiger – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (verlängerter / erweiterter Eigentumsvorbehalt). Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für den Verkäufer. Bei Verarbeitung mit fremden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Werte. Der Kunde tritt Forderungen aus Weiterveräußerung bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich MwSt.) ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zum Einzug widerruflich ermächtigt.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht / Gewährleistung

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung fachgerecht zu untersuchen (§ 377 HGB). Offene Mängel sind spätestens binnen 7 Werktagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Gefahrübergang; nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, arglistigen Verschweigens, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach ProdHaftG. Keine Gewährleistung für Verschleiß-/Verbrauchsteile, unsachgemäße Nutzung, falsche Lagerung, eigenmächtige Eingriffe, Einsatz inkompatibler Komponenten oder höhere Gewalt.

11. Haftung

Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach ProdHaftG sowie bei übernommenen Garantien. Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; ausgeschlossen sind entgangener Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden sowie Datenverluste, soweit nicht eine Kardinalpflicht betroffen ist. Mitwirkungspflichtverletzungen oder Verzögerungen aus der Risikosphäre des Kunden mindern Ersatzansprüche.

12. Schutzrechte / Unterlagen / Nutzung

An Angeboten, Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumentationen, Firmware, Softwarebestandteilen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer sämtliche Rechte (Eigentum, Urheber-, gewerbliche Schutzrechte, Know-how) vor. Der Kunde erhält – soweit erforderlich – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für interne betriebliche Zwecke. Offenlegung an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.

13. Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen (insbesondere technische, kaufmännische, produktbezogene oder strategische Angaben), die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit erkennbar ist, werden vom Empfänger mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns geschützt und nicht ohne Zustimmung offengelegt. Ausgenommen sind Informationen, die (i) ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind, (ii) dem Empfänger rechtmäßig bereits bekannt waren, (iii) unabhängig entwickelt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher/behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Pflicht gilt für 3 Jahre über Vertragsende hinaus.

14. Compliance / Export / Sanktionsrecht

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Export-, Zoll-, Sanktions- und Antikorruptionsvorschriften. Der Verkäufer kann Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten, sofern die Durchführung gegen einschlägige Vorschriften verstieße oder entsprechende behördliche Prüfungen andauern. Der Kunde stellt den Verkäufer von Nachteilen aus schuldhaften Verstößen frei.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen Datenschutzerklärung verarbeitet (abrufbar unter: Datenschutzerklärung). Der Kunde verpflichtet sich, nur solche personenbezogenen Daten bereitzustellen, deren Verarbeitung für Vertragszwecke erforderlich ist.

16. Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: nachhaltigem Zahlungsverzug (länger als 30 Tage), Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Verstoß gegen Schutzrechts- oder Vertraulichkeitspflichten, nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung.

17. Gerichtsstand / Recht / Sprache

Ausschließlicher Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten) ist – soweit zulässig – der Sitz des Verkäufers. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Etwaige Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

19. Änderungen dieser AGB

Der Verkäufer kann diese AGB aus sachlichen Gründen (z.B. Gesetzesänderung, Anpassung von Leistungen, Schließung von Lücken) mit Wirkung für zukünftige Verträge ändern. Über wesentliche Änderungen wird vor Inkrafttreten in geeigneter Form informiert. Die aktuelle Fassung ist über diese Seite abrufbar.

Archiv

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Stand: 25. September 2025 – Version 1.1